🍁Jeder Club darf höchstens 500 Mitglieder aufnehmen und es ist untersagt, in verschiedenen Cannabis Social Clubs Mitgliedschaften zu besitzen.
🍁Das Mindestalter für die Vereinsmitgliedschaft beträgt 18 Jahre. Die Clubs müssen zudem Jugendschutzbeauftragte, Suchtbeauftragte sowie Präventionsbeauftragte benennen und dürfen keine Eigenwerbung betreiben.
🍁Nur Vereinsmitglieder haben die Befugnis, bis zu 25 Gramm gleichzeitig und maximal 50 Gramm pro Monat zu beziehen. Nichtmitglieder haben keinen Zugang zu Cannabis.
🍁Personen unter 21 Jahren dürfen monatlich höchstens 30 Gramm Cannabis mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent erhalten.
🍁Ein Beipackzettel mit Angaben zu Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeit und Wirkstoffgehalt wird zur Pflicht.
🍁Die Grundstücke, auf denen die Clubs Cannabis anbauen und lagern, müssen umzäunt und gesichert sein, beispielsweise mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Es müssen Mindestabstände zu Schulen und Kindertagesstätten eingehalten werden.
Klingt alles ziemlich kompliziert, oder? Sofern du den Mut nicht verloren hast, schau bei uns vorbei, wir helfen dir bei der Gründung.